Es gibt keine Garantie für den perfekten Urlaub, auch keine Reiseversicherung. Dennoch können die Policen vor unerwarteten Kosten bewahren, die das Urlaubsbudget im Schadensfall deutlich strapazieren können. Ob Krankheitsfall, Unfall mit dem Mietwagen oder der Wunsch nach einem Abbruch: Es gibt verschiedene Reiseversicherungen. Häufig werden bei Buchungen im Reisebüro allerdings Versicherungsangebote offeriert, die vor wahrscheinlichen und weniger wahrscheinlichen Zwischenfällen schützen.
Versicherungspakete sind zumeist keine gute Wahl
Während einige in Versicherungspaketen offerierte Serviceleistungen für Urlauber sinnvoll sind, sind andere Police im Gegenzug komplett überflüssig. Deshalb raten Verbraucherschützer in aller Regel von diesen Paketen ab. Diese Pakete gelten zumeist nur für den entsprechenden Urlaub.
Wer jedoch einzelne Policen abschließt, könnte von diesen Versicherungen für einen längeren Zeitraum und dementsprechend auch für mehrere Urlaube profitieren.
Ist eine Reiseunfallversicherung sinnvoll oder nicht?
Eine Reiseunfallversicherung ist nur dann überflüssig, falls Reisende bereits über eine Unfallversicherung verfügen. In diesem Fall decken die Versicherungsangebote auch im Ausland entstehende Schäden ab.
Allerdings könnte eine Reiseunfallversicherung für all die Weltenbummler interessant sein, die Risikosportarten betreiben.
Einige Versicherungsanbieter bieten die Policen noch nicht einmal für Mountainbiker, Snowboarder oder Taucher an. Nähere Infos zu dieser Police bietet beispielsweise der Reiseunfallversicherungs-Bericht von Rucksack-Information.de.
Eine Reiseunfallversicherung ist nur dann überflüssig, falls Reisende bereits über eine Unfallversicherung verfügen – Bild: © Mediteraneo #265535065 – inventory.adobe.com
Ist eine Reise-Rechtsschutzversicherung notwendig?
Der Nutzen einer speziellen Reise-Rechtsschutzversicherung ist ebenfalls eher zweifelhaft. Wer von den Vorzügen dieser Police profitieren möchte, sollte stattdessen eine klassische Reiserechtsschutzversicherung abschließen.
Particulars zur Reisekrankenversicherung
Im Ausland übernehmen Reisekrankenversicherungen die Kosten, die die gesetzliche Krankenkasse im Versicherungsfall nicht trägt. Von ambulanten Behandlungen bei Ärzten über Verbandsmittel und Operationen bis hin zu schmerzstillenden Zahnbehandlungen oder Transporten zu Krankenhäusern mithilfe des Rettungsdienstes: Nach Anraten der Stiftung Warentest sind Krankenversicherungen insbesondere für Fernreisen in Länder wie Australien, Thailand oder die USA unverzichtbar. In diesen Ländern übernehmen gesetzliche Krankenkassen schließlich keinerlei krankheitsbedingte Kosten.
Da Behandlungskosten schnell horrende Summen erreichen, entsteht ohne Police ein hohes finanzielles Risiko.
Sogar für Privatversicherte ist eine Zusatzversicherung rentabel. Allerdings muss in der privaten Krankenvollversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart sein. Die meisten Zusatzpolicen zahlen hingegen ohne Selbstbehalt.
Das Kleingedruckte berücksichtigen
Im europäischen Ausland ist eine Reisekrankenversicherung ebenfalls unerlässlich. Versicherte profitieren zwar von einer Grundabsicherung, die sich auf EU-Länder sowie Staaten wie die Schweiz bezieht. Dennoch müssen erkrankte Urlauber letztendlich einen Teil der Kosten übernehmen. Häufig rechnen Kliniken und Ärzte bei einer Behandlung ausländischer Patienten nach Privattarifen ab. Diese Kosten sind im Regelfall allerdings höher als Regelsätze, die deutsche Krankenkassen wiederum nicht vollständig erstatten.
Im europäischen Ausland ist eine Reisekrankenversicherung ebenfalls unerlässlich – Bild: © Gorodenkoff #393707056 – inventory.adobe.com
Zudem tragen die Versicherungsunternehmen die Kosten für Rücktransporte nach Deutschland, die keine Krankenkasse übernimmt. Die mit den Krankentransporten verbundenen Summen tragen personal Krankenversicherer zum Teil ebenfalls nur bis zu einer bestimmten Obergrenze. Bereits aus diesem Grund sollten Urlauber nicht auf eine Reisekrankenversicherung verzichten. Vertreter des Bundes der Versicherten stufen die Reisekrankenversicherung sogar als wichtigste Reisepolice ein. Allerdings muss der Vertrag darauf ausgelegt sein, dass ein Rücktransport eingeräumt wird, der “sinnvoll und vertretbar” und nicht nur “medizinisch notwendig” ist.
Einjähriger Versicherungsschutz ab 10 Euro
Gute und ein Jahr andauernde Policen sind bereits für 10 Euro professional Jahr erhältlich. Familien profitieren ab einem Preis von 20 Euro von einer guten Reiseversicherung professional Jahr.
Diese Policen schließen einen Versicherungsschutz für Reisen mit einer maximalen Dauer von 56 Tagen ein.
Bei kleineren Behandlungen müssen Versicherungsnehmer die Beträge vor Ort erst auslegen, bevor der Versicherer das Geld letztendlich zurückbezahlt. Bei größeren medizinischen Behandlungen klären Versicherungsanbieter die Bezahlung zumeist direkt mit der Klinik oder den Medizinern.
Vorteile einer Reiserücktrittsversicherung
Wer den gebuchten Urlaub letztendlich nicht antreten kann, muss einen Teil der Reisekosten selbst übernehmen. Je später diese Absage erfolgt, desto mehr Geld fordern die Reiseveranstalter ein. Aus dem Grund ist eine Reiserücktrittsversicherung insbesondere bei teuren Reisen angebracht.
Zudem ist die Police für all die Familien eine gute Wahl, die Kleinkinder oder chronisch kranke Familienmitglieder haben. Im Gegenzug übernimmt die Police allerdings nicht die Kosten, wenn Verbraucher die Reise aufgrund fehlendem Interesse nicht mehr antreten können. Stattdessen müssen triftige Gründe wie Krankheit, Unfall, ein Tod von Mitreisenden oder nahestehenden Angehörigen oder eine Schwangerschaft nachgewiesen werden. Doch auch bei augenscheinlich wichtigen Problemen ist der Zahlungsanspruch nicht garantiert. Laut einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht München hatte ein Urlauber keinen Anspruch auf eine Rückzahlung aufgrund einer Despair (Aktenzeichen 172 C 3451/13).
Eine Reiserücktrittsversicherung ist für alle Familien eine gute Wahl, die Kleinkinder oder chronisch kranke Familienmitglieder haben – Bild: © blende11.photograph #78443360 – inventory.adobe.com
Besonderheiten der Reiseabbruchversicherung
Sogar nach Reiseantritt ist ein Reiseabbruch nicht auszuschließen, falls Unglücksfälle oder Krankheiten eine sofortige Rückkehr notwendig machen. Für diesen Fall gilt die Reiseabbruchversicherung, die in diesem Fall anfallende Kosten übernimmt.
Reiseabbrüche bestehen, wenn Reisende nach dem Einchecken einen Unfall erleiden oder sich Reiseteilnehmer nicht an Bord der Urlaubsmaschine befinden.
Zumeist werden Reiserücktrittsversicherungen mit der Reiseabbruchpolice kombiniert. Allerdings sind diese Angebote auch nicht besonders preiswert.
Was ist eine Gepäckversicherung?
Grundsätzlich sind Gepäckversicherungen dafür verantwortlich, die Kosten für verlorene oder beschädigte Taschen und Koffer zu übernehmen.
Allerdings werfen die Unternehmen den Geschädigten zumeist eine Mitschuld vor, falls teure Gegenstände nicht unmittelbar am Körper befestigt waren oder der Koffer nicht zwischen den Beinen stand. In diesen Situationen müssen Geschädigte den Beweis darüber erbringen, dass sie tatsächlich auf das Gepäckstück aufgepasst haben. Jedoch sind Kunstobjekte, Flugtickets, Dokumente, Schecks und Geld grundsätzlich von der Police ausgeschlossen.
Die Reisehaftpflicht ist eine unnötige Versicherung, da die personal Haftpflicht automatisch im Urlaub verursachte Schäden abdeckt. Allerdings sind Sach- und Personenschäden in Ferienhäusern abgeschlossen. Zudem tragen die Versicherungsunternehmen auch nicht die Kosten für Schäden, welche durch eigene Surfbretter oder Segel- und Motorboote verursacht werden.
Bei der Buchung eines Ferienhauses sollten sich potentielle Versicherungsnehmer im Vorfeld darüber informieren, ob die Haftpflichtpolice bereits im Mietpreis enthalten ist.
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